Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Bedingungen für die kostenlose Abholung und Entsorgung Ihres Fahrzeugs.
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für die Abholung und Entsorgung von Altfahrzeugen durch die Schweizer & Joerg GmbH, Oltenstrasse 26, 4702 Oensingen.
2. Leistung
Wir holen Ihr Fahrzeug an der von Ihnen angegebenen Adresse ab und führen es der fachgerechten Verwertung zu. Die Abholung ist für Sie kostenlos.
3. Einsatzgebiet
Wir sind in den Kantonen Solothurn, Bern, Luzern, Basel, Aargau und Zürich tätig. Liegt Ihr Fahrzeug ausserhalb dieses Gebiets, melden Sie sich trotzdem — wir sagen Ihnen ehrlich, ob wir es übernehmen können.
4. Zustandekommen des Auftrags
Ihre Anfrage über das Formular oder per Telefon ist unverbindlich. Der Auftrag kommt zustande, wenn wir Ihnen einen Abholtermin bestätigen. Wir schlagen Ihnen dafür einen Tag und ein Zeitfenster vor.
5. Ihre Pflichten
- Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer des Fahrzeugs oder zur Übergabe berechtigt
- Sie machen wahrheitsgemässe Angaben zu Fahrzeug und Zustand
- Sie entfernen persönliche Gegenstände vor der Abholung — für zurückgelassene Sachen können wir keine Haftung übernehmen
- Sie stellen sicher, dass das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich ist
- Sie übergeben uns die für die Ausserverkehrsetzung nötigen Fahrzeugdokumente, soweit vorhanden
6. Terminänderung und Absage
Termine können sich durch Verkehr, Wetter oder kurzfristige Ereignisse verschieben. Wir informieren Sie so früh wie möglich und vereinbaren einen neuen Termin. Auch Sie können den Termin jederzeit formlos verschieben oder absagen.
7. Übergabe und Eigentum
Mit der Abholung geht das Fahrzeug in unser Eigentum über. Ab diesem Zeitpunkt tragen wir die Verantwortung für die weitere Verwertung.
8. Verwertungsnachweis
Auf Wunsch stellen wir Ihnen einen Verwertungsnachweis aus. Sagen Sie uns einfach Bescheid — bei der Abholung oder danach.
9. Ausserverkehrsetzung
Die Abmeldung des Fahrzeugs beim Strassenverkehrsamt bleibt Ihre Aufgabe. Der Verwertungsnachweis dient Ihnen dabei als Beleg.
10. Haftung
Wir haften für Schäden, die wir vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachen. Für zurückgelassene persönliche Gegenstände und für Folgen unvollständiger oder unrichtiger Angaben zum Fahrzeug haften wir nicht.
11. Datenschutz
Wie wir Ihre Daten bearbeiten, steht in unserer Datenschutzerklärung.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Oensingen, Kanton Solothurn.